Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration der Republik Moldau

Botschaft der Republik Moldau in der Bundesrepublik Deutschland und Königreich von Dänemark

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Beurkundung (Transkription) der Heiratsurkunde

Für die Beurkundung (Transkription) der von den deutschen Behörden ausgestellten Heiratsurkunde muss der Antragsteller, ein Staatsbürger der Republik Moldau, nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • den Antrag auf Beurkundung (Transkription) der Heiratsurkunde (bei der Botschaft auszufüllen);
  • Deutsche Heiratsurkunde, internationale Form "Auszug aus dem Heiratseintrag" (Formule B), ohne Legalisierung und ohne Übersetzung in Original + 1 Kopie;
  • Bescheinigung über den Wohnsitz in Deutschland (erw. Meldebescheinigung) ohne Übersetzung,
  • Gültiger Reisepass des Antragstellers (Original + 1 Kopie);
  • Gültiger Reisepass des Ehegatten des Antragstellers (1 Kopie);
  • Geburtsurkunde des Antragstellers (1 Kopie);
  • Geburtsurkunde des Ehegatten des Antragstellers (1 Kopie);
  • Bescheinigung über die Änderung des Vor- und / oder Nachnamens (1 Kopie)

Wenn die Namensänderung aus dem Abschluss der Ehe resultiert, ist es nicht erforderlich, diese Bescheinigung vorzulegen.

  • Nachweis über die Zahlung der konsularischen und damit verbundenen Gebühren.

- Die Beurkundung des Standesamtes mit Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung beträgt 15 Euro.

  • Wenn der Antragsteller wünscht, dass ihm die angeforderte Bescheinigung per Post zugesandt wird, wird dem Dokumentensatz ein frankierter Umschlag mit der Adresse des Antragstellers hinzugefügt.

3 Tage vor dem Termin überweist der Antragsteller die Gebühr von 15 Euro auf das Bankkonto:

Botschaft der Republik Moldau

Deutsche Bank AG / Berlin

BLZ 100 700 00

Kt.- Nr. 5584479

IBAN: DE68 1007 0000 0558 4479 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Geben Sie im Verwendungszweck an: "Transcriere Casatorie + Vor- und Nachname" der Person, die das Transkript anfordert.

Die Botschaft erhält die Unterlagen nur von Bürgern der Republik Moldau mit Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein oder in Dänemark.

Die Botschaft weist darauf hin, dass der Antrag auf Beurkundung von Personenstandsdokumenten nur dann zur Prüfung angenommen werden kann, wenn der Antragsteller alle benötigten Dokumenten einreicht. Eine zusätzliche, spätere Übermittlung fehlender Dokumente per Post ist nicht gestattet.