Die Botschaft stellt den Bürgern der Republik Moldau, die eine Heimkehr beabsichtigen, einen Heimkehrdokument aus, falls:
- Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen wurde;
- Reisepass beschädigt wurde und nicht verwendet werden kann;
- Reisepass nie vorhanden war oder ohne Reisepass in die BRD eingereist wurde.
- Reisepass abgelaufen ist.
Um den Heimkehrdokument zu beantragen, kann der Antragsteller, ein Bürger der Republik Moldau, montags bis donnerstags, zwischen 09:00 und 12:00 Uhr ohne vorherige Ankündigung persönlich in der Botschaft erscheinen mit folgenden Unterlagen:
- Antrag auf ein Heimkehrdokument (auszufüllen bei der Konsularabteilung).
- Ein 3 x 4 cm großes Farbfoto auf weißem Hintergrund (Schwarzweißfotos oder Fotokopien werden nicht akzeptiert).
- Polizei Anzeige über den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses.
- Das Original aller Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, andere Dokumente), unabhängig von deren Gültigkeit und 1 (eine) Kopie.
- Der Betrag für das Ausfüllen des Reisedokuments beträgt 15 Euro. Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr vorlegen (auf Papier).
- Das Reisedokument wird am Tag der Anfrage (im zweiten Teil des Tages) ausgestellt.
Es wird empfohlen, die Gebühr 3 Tage vor Einreichung der Dokumente (obwohl in dringenden Fällen die Zahlung bis zum Tag der Einreichung der Dokumente erfolgen kann) auf das folgende Konto zu überweisen:
Botschaft der Republik Moldau
Deutsche Bank AG / Berlin
IBAN: DE68 1007 0000 0558 4479 00
BIC: DEUTDEBBXXX
BLZ 100 700 00
Kt.- Nr. 5584479
Im Feld „Verwendungszweck“ müssen folgende Daten angegeben werden: „TC + Vor- und Nachname“ der Person, für die das Dokument angefordert wird.
Die Botschaft weist besonders darauf hin, dass der Antrag auf Vervollständigung des Heimkehrdokuments nur dann zur Prüfung angenommen werden kann, wenn der Antragsteller beim vereinbarten Termin, für den er geplant war, alle für diesen Zweck erforderlichen Unterlagen vorlegt.
Eine zusätzliche, spätere Übermittlung fehlender Dokumente per Post ist nicht gestattet. Wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, wird sein Antrag nicht angenommen und er erhält die Möglichkeit, einen neuen Termin für die Einreichung der Unterlagen zu vereinbaren.
Sollte das Erscheinen bei der Botschaft aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, können Antragsteller für notarielle Urkunden bei jedem Notar in Deutschland einen Antrag stellen.
Damit notarielle Urkunden deutscher Notare im Hoheitsgebiet der Republik Moldau Rechtskraft erlangen, sind diese vom Landgericht zu legalisieren und anschließend von der Botschaft zu überlegalisieren.