Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration der Republik Moldau

Botschaft der Republik Moldau in der Bundesrepublik Deutschland und Königreich von Dänemark

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Legalisierung

Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Moldau in Berlin ist für folgende Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zuständig: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Dänemark.

*Für andere Bundesländer  (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) – s. Link des Generalkonsulats der Republik Moldau in Frankfurt am Main: https://frankfurt.mfa.gov.md/de/content/legalisierung-0/

Von den deutschen Behörden ausgestellte Originaldokumente müssen vorab von den Bundes- oder Landesbehörden, bei denen das Dokument ausgestellt wurde, legalisiert werden, wie nachstehend empfohlen:

  • Für Bundesakte (z.B. Strafregister) erfolgt die Legalisierung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln;

Die folgenden Behörden sind verantwortlich für Dokumente, die von den Verwaltungsbehörden der Justiz ausgestellt wurden, für Gerichtsentscheidungen sowie für notarielle Urkunden:

  • die Senatsverwaltungen für Justiz;
  • Landgerichtspräsidenten des Landes
  • Amtsgerichtspräsidenten des Landes

Die Personenstandsurkunden werden in den nachstehend angegebenen Behörden in Abhängigkeit von dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, wie folgt legalisiert:

  • in BERLIN - LABO II;
  • in BRANDENBURG - Ministerium des Inneren und für Kommunales in Potsdam / Der Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde Auslandsbeglaubigung;
  • in BREMEN - Senator für Inneres, Kultur und Sport;
  • in HAMBURG - Behörde für Inneres;
  • in MECKLENBURG-VORPOMMERN - Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin;
    • in NIEDERSACHSEN - Ministerium für Inneres und Sport - Polizeidirektion;
    • in NORDRHEIN-WESTFALEN - Bezirksregierung;
    • in SACHSEN - Regierungspräsidium;
    • in SACHSEN - ANHALT - Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
    • in SCHLESWIG-HOLSTEIN - Innenministerium Schleswig-Holstein in Kiel.

Die Legalisierung von Dokumenten kann durchgeführt werden:

  • persönlich bei der Botschaft (nach vorherigem ausgemachten nach vorheriger Terminvereinbarung); oder
  • per Post.

Wenn sich der Antragsteller persönlich in der Botschaft vorstellt, muss er Folgendes vorlegen:

  • Das zu überlegalisierende Dokument im Original (zuvor von den oben genannten deutschen Behörden legalisiert) zusammen mit einer einfachen Kopie.
  • Kopie des Reisepasses des Staatsbürgers der Republik Moldau oder des Personalausweises des ausländischen Staatsbürgers, der die Legalisierung beantragt.
  • Bankauszug im Original als Nachweis für die Zahlung der unten angegebenen Gebühren.

 Wenn die Überlegalisierung von Dokumenten per Post beantragt wird, so hat der Antragsteller der Botschaft (Republik der Republik Moldau, Gotlandstr. 16, 10439 Berlin) Folgendes zu übermitteln:

  • Das zu überlegalisierende Dokument im Original (zuvor von den oben genannten deutschen Behörden legalisiert) zusammen mit einer einfachen Kopie.
  • Dem Antrag (hier) ist eine Kopie des Reisepasses des Staatsbürgers der Republik Moldau oder des Personalausweises des ausländischen Staatsbürgers beizufügen, der die Legalisierung beantragt.
  • Bankauszug im Original als Nachweis für die Zahlung der unten angegebenen Gebühren.
  • Ein frankierter Umschlag (empfohlen mit Briefmarken in im Wert von 4,20 Euro), auf dem die Adresse, an die die überlegalisierten Dokumente gesendet werden sollen, angegeben wird.

Zahlung von Gebühren für die Überlegalisierung:

5 Tage vor der Vorstellung in der Botschaft oder dem Versand der Dokumente zur Legalisierung per Post hat der Antragsteller die Gebühren auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen:

Einzelpersonen zahlen für jedes Dokument separat:

Gebühr: 20 Euro

Botschaft der Republik Moldau

Deutsche Bank AG / Berlin

BLZ 100 700 00

Kt.-Nr. 5584479

IBAN: DE68 1007 0000 0558 4479 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Verwendungszweck: "Name und Vorname oder Name der juristischen Person und Nummer des Dokuments", für die eine Legalisierung beantragt wird.

Juristische Personen, einschließlich Notare und Anwälte, zahlen für jedes Dokument separat:

Konsulatsgebühr: 35 Euro

Botschaft der Republik Moldau

Deutsche Bank AG / Berlin

BLZ 100 700 00

Kt.-Nr. 5584479

IBAN: DE68 1007 0000 0558 4479 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Verwendungszweck: "Vor- und Nachname oder Name der juristischen Person sowie die Dokumentennummer", für die die Überlegalisierung beantragt wird.

Die Botschaft haftet nicht für die Unversehrtheit/Verlust von Dokumenten, die per Post verschickt werden. Der Antragssteller trägt hierbei das Risiko.

Aufgrund der Tatsache, dass Deutschland gegen den Beitritt der Republik Moldau zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Unterdrückung der Überlegalisierung ausländischer Amtshandlungen (Apostille) Einwände erhoben hat, wird keine Apostille zwischen der Republik Moldau und Deutschland angewandt.

Mehrsprachige (internationale) Auszüge aus den Personenstandsbücher werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Übereinkommens der Internationalen Zivilstandskommission Nr. 16 „Über die Herausgabe mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsdokumenten“, unterzeichnet am 8. September 1976 in Wien und mit rechtlichen Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet der Republik Moldau, ohne Überlegalisierung oder Übersetzung, ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites:

http://www.justice.gov.md und https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo